Allgemeine Atelierbedingungen zum Betreten und Nutzen der Atelierräume im Stellwerk1 Klingenhofstraße 50F

  • Betreten und Nutzung der Atelierräume erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Eigentümer und Verein schließen mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit jede Haftung aus.
  • Das Betreten des 1. Stockwerks über die enge, ausgetretene, alte Treppe erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur Besuchern in guter körperlicher Verfassung zu empfehlen.
  • Für eingebrachte Gegenstände, Transportschäden und Kunstwerke kann keinerlei Verantwortung seitens des Atelierbesitzers oder Vereins übernommen werden.
  • Insbesondere keine Haftung für Garderobe.
  • Die Bahnlinie ist in Betrieb.
  • Atelierräume sind auch Werkräume. Auf die Gefahren durch frische Farbe, Werkzeuge, spitze Kanten an Prototypen und Designentwürfen wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Haftung für Schäden hieraus kann ausdrücklich nicht übernommen werden.
  • Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers oder Vereins beruhen, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Jeder Nutzer tritt selbständig nach Außen als Veranstalter auf und hat für öffentlich rechtliche Erlaubnisse und Genehmigung selbständig Sorge zu tragen und übernimmt für die jeweilige Veranstaltung die volle Verantwortung. Anderweitige Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
  • Jeder Nutzer hat GEMA pflichtige Werke vor der Veranstaltung der GEMA zu melden und anfallende GEMA Gebühren zu entrichten.
  • Sollten einzelne Klauseln überraschend oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Es gelten ausschließlich schriftliche Absprachen zwischen den Parteien, mündliche Absprachen sind unwirksam.
  • Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
  • Die Nutzung ist auf max. 70 Personen (ohne Garten-Nutzung) begrenzt.
  • Im 1. Stock gilt absolutes Tanzverbot.
  • Die Nutzung für Personen unter 25 Jahren ist nicht möglich.
  • Holzbefeuerung in den kalten Monaten möglich. Pro Ofen 15,oo€.
  • Die Räume (mit Schlüssel) werden am Veranstaltungstag um 15Uhr übergeben und sind geputzt und im Originalzustand (einschließlich Schlüssel) bis spätestens 15Uhr des Folgetages zurückzugeben.
  • Das Anbringen von Dekomaterial an Wänden mit Nägeln, Reißnägeln, Tesafilm oder sonstigem Haftmaterial ist untersagt. Die Räume im 1. Stock sind frisch renoviert (tapeziert und gestrichen). Am Holzrahmen sind kleinere Nägel und Tesafilm erlaubt, nach Beendigung der Veranstaltung aber restlos zu entfernen. Bei Nichtbeachten erfolgt ein Abzug von mindestens 50,00€ von der Kaution.
  • Mit Kerzen und Teelichtern ist sorgsam umzugehen um Flecken und Brandgefährdung zu vermeiden.
  • Im Vorbau/Wintergarten darf nicht gegrillt werden.
  • Fluchtwege sind unbedingt frei zu halten.
  • Auf Wunsch kann auch eine vorhandene Profi Musikanlage für 50,oo€ genutzt werden (+ Lichtorgel/Buntlicht 25,oo€)
  • Eine Küchenzeile sowie eine 2.Toilette sind für eine zusätzliche Nutzungsgebühr von 40,oo€ nutzbar.

Nürnberg, den 01.07.2008 Der Eigentümer IfgF gemeinn. e.V. 1.Vorstand Klaus Steger

weiter zur Nutzungsvereinbarung - Ohne Absenden und dem damit verbundenen rechtzeitigen Erhalt der vollständig ausgefüllten “Nutzungsvereinbarung” ist eine Nutzung des Stellwerk1 nicht möglich. 

Wir wünschen Ihnen eine angenehme, stimmungsvolle Feier in unserem Stellwerk1.

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